Mitgliedschaft

Nächste Vertreterwahl: 2025 wird abgestimmt

Mehr Informationen

Alles rund um die DSW-Mitgliedschaft

Zweck unserer Wohnungsgenossenschaft ist die Förderung unserer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Sowohl natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften als auch juristische Personen können Mitglieder bei Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG werden.


Wie werde ich Mitglied?

Um offizielles Mitglied zu werden, muss der/die Bewerber*in die Beitrittserklärung unterzeichnen und durch den Vorstand der Genossenschaft zugelassen werden. Bei Aufnahme der Mitgliedschaft ist ein Eintrittsgeld zu zahlen – sollte die Wohnungsgenossenschaft gewechselt werden, kann das Eintrittsgeld auf Antrag erlassen werden.


Was sind meine Rechte und Pflichten als Mitglied?

Sie wählen als Mitglied die Vertreter*innen für die Vertreterversammlung oder werden selbst als Vertreter gewählt. Dadurch bewirken Sie, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann.

Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

Jedes Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligen oder seine Geschäftsanteile verringern und hat Anspruch auf Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Vertreterversammlung sowie die Mitgliederliste.

Mitglieder können außerdem auf eigene Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Bemerkungen des Aufsichtsrates fordern.

Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben an Andere übertragen und somit aus der Genossenschaft ausscheiden oder seine Geschäftsanteile verringern. Weitere Informationen zur Übertragung des Geschäftsguthaben finden Sie in unserer Satzung.


Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann entweder klassisch zum Schluss eines Geschäftsjahres mit einer einjährigen Kündigungsfrist beendet werden oder in dem das gesamte Geschäftsguthaben übertragen wird. Wenn sich juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften auflösen oder ein Todesfall eintritt, kann die Mitgliedschaft ebenfalls beendet werden. Bei Fehlverhalten oder Nicht-Einhalten seiner Pflichten können Mitglieder auch ausgeschlossen werden.


Informationen zu den Geschäftsanteilen

Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder eine Garage überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Beteiligung mit nutzungsbezogenen Pflichtanteilen zu übernehmen und ist somit verpflichtet, sich mit einem Geschäftsanteil zu beteiligen (mitgliedschaftsbegründender Pflichtanteil). Die Beteiligung erfolgt nach Maßgabe der als Bestandteil der Satzung beigefügten Anlage. Soweit sich das Mitglied bereits mit weiteren Anteilen beteiligt hat, werden diese auf die nutzungsbezogenen Pflichtanteile angerechnet. Die Pflichtanteile sind sofort einzuzahlen.

Über die Pflichtanteile hinaus können sich die Mitglieder mit weiteren Anteilen beteiligen, wenn die vorhergehenden Anteile voll eingezahlt sind und der Vorstand die Beteiligung zugelassen hat. Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam.

Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile zum Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung kündigen.

Unsere Ansprechpartnerin für Ihre Mitgliedschaft bei der DSW

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder der nächsten Vertreterwahl haben, melden Sie sich einfach bei Dana Nieter unter +49 391 56849-29. Sie freut sich auf Ihren Anruf!

Bei Ihr und Ihrer Kollegin Mareike Schulz können Sie ebenfalls Ihre Mietbescheinigung anfordern und weitere Informationen aus dem Mitgliederwesen erhalten.

Weitere interessante Themen

Mieter werben Mieter >

Sie sind Mitglied der DSW und kennen jemand, der auf Wohnungssuche ist? Empfehlen Sie uns und sichern Sie sich 150,00 € Prämie! Wählen Sie obendrein selbst Ihre Nachbarschaft aus.

Babybonus sichern >

Sie haben vor kurzem Nachwuchs bekommen? Wir freuen uns über neue Stadtfelder*innen und schenken Ihnen 50,00 € Babybonus. Im diesem Flyer erfahren Sie wie es funktioniert.

StadtHelden gesucht >

Im Alltag engagieren sich viele Alltagsheld*innen und bieten ihre Hilfe an. Wir prämieren genau solche StadtHelden und wollen das Zuhause-Gefühl stärken!.

MEINE DSW – Mitgliedsbereich

Checkliste Wohnung besichtigen >

Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Punkte während der Besichtigung zu beachten. Erfahren Sie welche Details ausschlaggebend sind, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Checkliste Wohnung einrichten >

Vom Budget bis zur Auswahl der passenden Möbel bietet unser Wohnratgeber alle notwendigen Informationen, um den Umzug in die (erste) Wohnung reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

Checkliste Wohnung übergeben >

Diese hilfreiche Anleitung deckt alle wesentlichen Aspekte ab. Erfahren Sie, wie Sie bei der Übergabe keine Details übersehen und Ihre Wohnungsschlüssel sorgenfrei übergeben können.

FAQ – Häufig gestellte Fragen & Antworten

Jetzt die passende Mietwohnung finden

Skip to content